Begutachtungsentwurf: Strafgesetzbuch
Das Strafrecht soll zur Umsetzung der strafrechtlichen Geldwäsche-Richtlinie angepasst werden.
- Beginn der Begutachtungsfrist: 16. September 2020
- Ende der Begutachtungsfrist: 27. Oktober 2020
- Geplantes Inkrafttreten: Voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Ziel
- Umsetzung der strafrechtlichen Geldwäsche-Richtlinie (EU) 2018/1673
Inhalt
- Erweiterung des Strafgesetzbuches (StGB) um einen ergänzenden Erschwerungsgrund
- Novellierung des Tatbestandes der Geldwäscherei im Sinne der Umsetzungsverpflichtung der strafrechtlichen Geldwäsche-Richtlinie
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Zentraler Zweck der strafrechtlichen Geldwäsche-Richtlinie ist die wirksame Vereinheitlichung der strafrechtlichen Ahndung von Geldwäscherei in allen Mitgliedstaaten. Dadurch soll erreicht werden, dass im gesamten Unionsgebiet Geldwäscherei wirksam bekämpft wird. Sanktionslücken in einzelnen Mitgliedstaaten, die bei grenzüberschreitender Tatbegehung den Täterinnen/Tätern zu Besserstellungen bis hin zur Straflosigkeit führen können, sollen hintangehalten werden.
Die gegenständlichen Änderungen bzw. Ergänzungen sollen zur Verwirklichung des Ziels der Ahndung von Geldwäscherei in allen Mitgliedstaaten mit wirksamen, angemessenen und abschreckenden Sanktionen erfolgen.
Weiterführende Links
Begutachtungsentwurf (→ Parlamentsdirektion)
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion