Beschluss des Nationalrates: Abfallwirtschaftsgesetz

Der Lebensmittelhandel muss künftig berichten, wie viele Lebensmittel entsorgt sowie unentgeltlich weitergegeben wurden.

  • Beschluss des Nationalrates: 24. Mai 2023
  • Geplantes Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

Hauptgesichtspunkte

In jedem Lebensmittel stecken wertvolle Ressourcen. Die Entsorgung von Lebensmitteln stellt eine Verschwendung dieser Ressourcen und eine Umweltbelastung dar, die nicht mit dem Übergang zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft vereinbar ist. Der Lebensmittelhandel muss daher künftig berichten, wie viele Lebensmittel entsorgt sowie unentgeltlich weitergegeben wurden. Damit wird die Verwendung von Lebensmitteln transparenter gemacht.

Die Regelung zielt auf größere Unternehmen im Einzel- und Großhandel ab. "Mikrounternehmen" und Lebensmittelproduzentinnen/Lebensmittelproduzenten wie Landwirtinnen/Landwirte, die Lebensmittel im Direktabsatz vertreiben, sind von der Regelung ausgenommen.

Die Daten müssen ab dem vierten Kalenderquartal 2023 erfasst und vierteljährlich gemeldet werden (erstmals bis 10. Februar 2024).

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Letzte Aktualisierung: 25. Mai 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie