Initiativantrag: Mutterschutzgesetz u.a.

Änderung der Karenzregelungen und Verdoppelung des Familienzeitbonus.

  • Einlagen im Nationalrat: 14. Juni 2023
  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

Hauptgesichtspunkte

  • Zwei unübertragbaren Monate des Elternurlaubs pro Elternteil sollen festgelegt werden.
  • Die aufgeschobene Karenz soll durch einen Motivkündigungsschutz abgesichert werden.
  • Eine verpflichtende schriftlichen Begründung der Ablehnung der aufgeschobenen Karenz soll normiert werden.
  • Für die Arbeitgeberkündigung während einer aufgeschobenen Karenz auf Antrag des Elternteils soll eine schriftliche Begründung normiert werden.
  • Die Regelungen über die Elternteilzeit sollen angepasst werden.
  • Der Personenkreis, für den eine Pflegefreistellung in Anspruch genommen werden kann, soll erweitert werden.
  • Ein Motivkündigungsschutz und das Recht der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers im Fall der Kündigung seitens der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers eine schriftliche Begründung zu verlangen soll festgelegt werden.
  • Eine Begründungspflicht für eine Ablehnung oder Aufschiebung der von der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer gewünschten Herabsetzung der Normalarbeitszeit soll festgesetzt werden.
  • Die Bekanntgabe der Kündigungsgründe im Fall der Kündigung auf Verlangen der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers sollen normiert werden.

Die in einzelnen Bestimmungen vorgesehene Verpflichtung, auf Verlangen eine Kündigung zu begründen, bedeutet nicht, dass damit so wie in den Rechtssystemen anderer EU-Mitglieder (z.B. Deutschland) eine Kündigung nur bei Vorliegen bestimmter Gründe wirksam sein soll. Mangels einer Begründung soll die Kündigung daher nicht rechtsunwirksam sein. Zweck dieser Bestimmung soll sein, dass Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer vor dem Einbringen einer Kündigungsanfechtung die Erfolgschancen abschätzen können.

Weiterführende Links

Initiativantrag ( Parlamentsdirektion)

Letzte Aktualisierung: 14. Juni 2023

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion