Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Berufsrechts-Änderungsgesetz 2020 – BRÄG 2020
Es werden Bemessungsgrundlagen, Mindest- und Höchstbeträge der Rechtsanwaltstarife angepasst sowie die fünfte Geldwäsche-Richtlinie umgesetzt.
- Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. März 2020
- Inkrafttreten: 23. März 2020 bzw. am 1. April 2020, am 30. Juli 2020 und am 1. Jänner 2021
Ziele
- Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte und Notarinnen/Notare sollen ihrer wichtigen präventiven Funktion bei bestimmten Kategorien von potenziell "geldwäschegeneigten" Geschäften verlässlich und effektiv nachkommen können.
- Für österreichische wie auch für Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte aus anderen EU-Mitgliedstaaten soll ein klares Regime für die mögliche Nutzung der innerhalb der EU für die Ausübung der Rechtsanwaltschaft zur Verfügung stehenden Rechtsformen bei der Gründung einer Rechtsanwalts-Gesellschaft geschaffen werden.
- Soweit erlassene Regelungen eine Beschränkung des Zugangs zum Beruf der Rechtsanwältin/des Rechtsanwalts oder dessen Ausübung bewirken, soll aufgrund der vorab durchgeführten Verhältnismäßigkeitsprüfung sowohl die Angemessenheit der Maßnahme als auch deren Diskriminierungsfreiheit aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes sichergestellt werden.
- Die Nutzung der neu eingeführten Möglichkeit der teilbedingten Nachsicht einer durch den Disziplinarrat ausgesprochenen Geldstrafe soll zu einer höheren "Treffsicherheit" der verhängten Disziplinarstrafe führen.
- Werden bei der Rechtsanwalts- oder der Notariatsprüfung unerlaubte Hilfsmittel verwendet oder wird auf sonstige Weise eine Leistung vorgetäuscht, so sollen die daraus zu ziehenden Konsequenzen sowohl für die Prüfungskommissionen als auch die Kandidatinnen/Kandidaten gesetzlich eindeutig klargestellt sein.
- Die tarifmäßige Entlohnung der Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte soll auch in jenen Bereichen, in denen feste Bemessungsgrundlagen bzw. für bestimmte Angelegenheiten Mindest- und Höchstbeträge vorgesehen sind, den heutigen Wertverhältnissen entsprechen.
Inhalt
- Maßvolle Anpassung der Höhe einiger fester Bemessungsgrundlagen sowie Mindest- und Höchstbeträge im Rechtsanwaltstarifgesetz
- Umsetzung der Vorgaben der Fünften Geldwäsche-Richtlinie im Bereich des rechtsanwaltlichen und notariellen Berufsrechts
Weiterführende Links
- Bundesgesetzblatt I Nr. 19/2020 (RIS)
- Beschluss des Nationalrates (Parlamentsdirektion)
- Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)
Letzte Aktualisierung: 22. März 2020
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion