Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014
Die 5. Geldwäsche-Richtlinie wird europarechtskonform umgesetzt.
- Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2020
- Inkrafttreten: 22. Juli 2020
Ziel
- Ziel der Novelle des Bilanzbuchhaltungsgesetzes 2014 (BiBuG 2014) ist die europarechtskonforme Umsetzung der 5. Geldwäsche-Richtlinie. Zusätzlich werden noch Anpassungen zur Umsetzung der 4. Geldwäsche-Richtlinie vorgenommen.
Inhalt
- Das BiBuG 2014 wird den Anforderungen der 5. Geldwäsche-Richtlinie angepasst.
- Darüber hinaus werden Adaptierungen bezüglich der 4. Geldwäsche-Richtlinie vorgenommen.
- Die Wirtschaftskammer Österreich wird in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde mittels Verordnung festlegen können, unter welchen Voraussetzungen die Identität der Kundin/des Kunden mittels Online-Identifikation erfolgen kann.
Hauptgesichtspunkte
Die gegenständliche Novellierung des Bilanzbuchhaltungsgesetzes 2014 (BiBuG 2014) verfolgt im Wesentlichen die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/843 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Richtlinien 2009/138/EG und 2013/36/EU (5. Geldwäsche-Richtlinie). Umsetzungsfrist der Richtlinie ist der 10. Jänner 2020.
Ferner werden Anpassungen und Klarstellungen hinsichtlich der 4. Geldwäsche-Richtlinie vorgenommen.
Weiterführende Links
- Bundesgesetzblatt I Nr. 66/2020 (→ RIS)
- Beschluss des Nationalrates (→ Parlamentsdirektion)
- Regierungsvorlage (→ Parlamentsdirektion)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort