Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Bundesministeriengesetz-Novelle 2021
Die Familien- und Jugendagenden werden aus dem Arbeitsministerium herausgelöst und wandern ins Bundeskanzleramt.
- Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 31. Jänner 2021
- Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Ziel
- Übertragung der Familien- und Jugendagenden an das Bundeskanzleramt
Inhalt
- Die Zuständigkeit für Familien- und Jugendagenden wandert vom Arbeitsministerium ins Bundeskanzleramt
- Die Kompetenz für die Berufsausbildung für land- und forstwirtschaftliche Arbeiterinnen/land- und forstwirtschaftliche Arbeiter wandert zum Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT)
Hauptgesichtspunkte
Aus Anlass des aktuellen Ministerwechsels wird der Aufgabenbereich "Familie und Jugend" von dem der "Arbeit" getrennt und wieder (wie vor dem Jahr 2020) dem Bundeskanzleramt zugewiesen.
Die Ausbildung für Berufe in der Land- und Forstwirtschaft (derzeit 15 Berufe) im Rahmen der dualen Berufsausbildung ist eng verknüpft mit den im Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) angesiedelten inhaltlichen Agenden der Land- und Forstwirtschaft. Zudem besteht eine inhaltliche Nähe zu den land- und forstwirtschaftlichen Schulen bzw. Höheren Schulen, die ebenso im BMLRT angesiedelt sind. Daher soll die Kompetenz für die Berufsausbildung für land- und forstwirtschaftliche Arbeiterinnen/Arbeiter wegen dieser Sachnähe im BMLRT liegen.
Weiterführende Links
- Bundesgesetzblatt I Nr. 30/2021 (→ RIS)
- Beschluss des Nationalrates (→ Parlamentsdirektion)
- Initiativantrag (→ Parlamentsdirektion)
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion