Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

Es wird eine Insolvenzrechtsreform und präventive Restrukturierung für Unternehmen umgesetzt.

  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 26. Juli 2021
  • Inkrafttreten: 17. Juli 2021

Ziele

  • Schuldnerinnen/Schuldnern wird durch einen europaweit harmonisierten präventiven Restrukturierungsrahmen eine Restrukturierung ermöglicht, um so unnötige Liquidationen bestandfähiger Unternehmen zu begrenzen. 
  • Bestandfähigen Unternehmen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, steht ein gerichtliches vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren zur Verfügung.
  • Redliche Schuldnerinnen/Schuldner erhalten durch die Möglichkeit einer vollen Entschuldung nach drei Jahren eine zweite Chance.

Inhalt

  • Es wird ein Verfahren für die präventive Restrukturierung von Unternehmen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, eingeführt (Restrukturierungsverfahren). Damit können Schuldnerinnen/Schuldner geeignete Maßnahmen treffen, um eine Insolvenz abzuwenden und die Bestandfähigkeit des Unternehmens sicherzustellen. Die Schuldnerinnen/Schuldner werden in die Lage versetzen, ihre Geschäftstätigkeit ganz oder teilweise fortzusetzen.
  • Das derzeitige Abschöpfungsverfahren mit einer Dauer von fünf Jahren (Abschöpfungsplan) wird um die zur Umsetzung der Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie (EU) 2019/1023 (RIRL) erforderlichen Regelungen in Form eines Tilgungsplans ergänzt, der mit einer Laufzeit von drei Jahren Einzelunternehmerinnen/Einzelunternehmern zur Verfügung steht. Aufgrund dieser Änderungen wird auch der Zeitrahmen für den Zahlungsplan angepasst.

Hauptgesichtspunkte

Die RIRL setzt sich zum Ziel, Unternehmen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, zu retten und deren Bestandfähigkeit wiederherzustellen. Dadurch werden europaweit Arbeitsplätze gesichert, notleidende Kredite abgebaut und die Wirtschaft gefördert. Der präventive Restrukturierungsrahmen wird durch ein gerichtliches Restrukturierungsverfahren umgesetzt, das neben juristischen Personen auch natürlichen Personen, die ein Unternehmen betreiben, offensteht. Herzstück des Verfahrens ist ein Restrukturierungsplan, der die Restrukturierungsmaßnahmen enthält.

Der Restrukturierungsrahmen ist ein Instrument, das der Schuldnerin/dem Schuldner ermöglicht, eine Insolvenz abzuwenden und die Bestandfähigkeit ihres/seines Unternehmens sicherzustellen. Trotz Bestandsgefährdung muss Bestandfähigkeit gegeben sein; diese verlangt eine Fortbestehensprognose.

Nach der RIRL darf die Frist, nach deren Ablauf insolvente Unternehmerinnen/Unternehmer in vollem Umfang entschuldet werden, höchstens drei Jahre betragen. Neben dem derzeitigen fünfjährigen Abschöpfungsverfahren wird ein kurzes Abschöpfungsverfahren (Tilgungsplan) eingeführt, bei dem der Redlichkeitsmaßstab höher als nach der derzeitigen Gesetzeslage ist.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 27. Juli 2021

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion