Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket (EAG-Paket)
Es werden wesentliche Regelungsbereiche des "Saubere Energie für alle Europäer"-Paketes umgesetzt und damit einhergehend wichtige Systeminnovationen implementiert.
- Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 27. Juli 2021
- Inkrafttreten: teilweise mit dem der Genehmigung oder Nichtuntersagung durch die Europäische Kommission folgenden Monatsersten, teilweise am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Ziele
- Steigerung der jährlichen Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen bis zum Jahr 2030 mengenwirksam um 27 TWh
- Integration des Energiesystems
- Sicherstellung der Versorgungssicherheit
- Erweiterung des Informationsgehalts des Ladestellenverzeichnisses für öffentlich zugängliche Ladepunkte
- Erhöhung des erneuerbaren Anteils in der Fernwärme
- Einführung von Marktprämien zur Förderung der Erzeugung von Strom aus Wasserkraft, Windkraft, Photovoltaik und fester Biomasse
- Investitionszuschüsse für die Errichtung, Revitalisierung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen, Wasserkraftanlagen, Windkraftanlagen und Stromspeichern
- Einrichtung einer konzessionierten EAG-Förderabwicklungsstelle
- Ermöglichung der Gründung von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften
- Einführung eines Ortstarifs für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften
- Ermöglichung der Gründung von Bürgerenergiegemeinschaften
- Überarbeitung des Herkunftsnachweissystems sowie der Strom- und Gaskennzeichnung
- Erstellung eines integrierten österreichischen Netzinfrastrukturplans
- Vereinfachter Netzanschluss und Netzzugang für Anlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger
- Regelungen zur Einführung einer Netzreserve
- Schaffung regulatorischer Freiräume für innovative Projekte
- Einrichtung einer konzessionierten Servicestelle für erneuerbare Gase
- Ermöglichung des Eigentums von Netzbetreibern an Anlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas sowie der Errichtung, Verwaltung und des Betriebs solcher Anlagen durch Netzbetreiber
- Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union
- Erweiterung der Regelungen zum Ladestellenverzeichnis
- Vorlage eines Dekarbonisierungspfades bei Antragstellung nach dem WKLG
- Festlegung ökologischer Kriterien bei Vergabe der Fördermittel nach dem WKLG
- Bewilligungsfreistellung für elektrische Leitungsanlagen bis 45 kV (ausgenommen Freileitungsanlagen) Regulierung von dritten Zahlungsdienstleistern
- Einführung der starken Kundenauthentifizierung bei der Durchführung von Online-Zahlungen
- Festlegung klarer und kundenfreundlicher Haftungsregeln bei nicht autorisierten Zahlungen
Hauptgesichtspunkte
Im Rahmen der Neugestaltung eines dem europäischen Beihilferecht entsprechenden Regelwerks zur Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Stromerzeugung werden mit dem vorliegenden Gesetzespaket wesentliche Regelungsbereiche des "Saubere Energie für alle Europäer"-Paketes umgesetzt und damit einhergehend wichtige Systeminnovationen implementiert.
Weiterführende Links
- Bundesgesetzblatt I Nr. 150/2021 (→ RIS)
- Beschluss des Nationalrates (→ Parlamentsdirektion)
- Regierungsvorlage (→ Parlamentsdirektion)
- Begutachtungsentwurf (→ Parlamentsdirektion)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie