Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Normverbrauchsabgabegesetz
Die NoVA-Erhöhung für Nutzfahrzeuge wird auf das Jahr 2022 verschoben.
- Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 13. Dezember 2021
- Inkrafttreten: Am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Ziel
- Unterstützung jener Unternehmen, die ein Fahrzeug bereits bestellt haben, welches aber noch nicht geliefert wurde
Inhalt
- Verlängerung der Übergangsfrist für Nutzfahrzeuge bis 1. Mai 2022
Hauptgesichtspunkte
Aufgrund coronabedingter Verzögerungen in den Lieferketten der Automobilindustrie wird die Erhöhung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für bereits bestellte Nutzfahrzeuge erst im Mai 2022 fällig. Die NoVA wurde mit 1. Juli 2021 erhöht. Eine Übergangsfrist für Nutzfahrzeuge war bis 1. November 2021 geplant, wird nun aber bis 1. Mai 2022 verlängert. Damit werden jene Unternehmen unterstützt, die ein Fahrzeug bereits bestellt haben, welches aber noch nicht geliefert wurde. Der Kaufvertrag muss jedoch unverändert vor dem 1. Juni 2021 abgeschlossen worden sein.
Weiterführende Links
- Bundesgesetzblatt I Nr. 208/2021 (→ RIS)
- Beschluss des Nationalrates (→ Parlamentsdirektion)
- Der zugrunde liegende Initiativantrag (→ Parlamentsdirektion)
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion