Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Normverbrauchsabgabegesetz

Die NoVA-Erhöhung für Nutzfahrzeuge wird auf das Jahr 2022 verschoben.

  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 13. Dezember 2021
  • Inkrafttreten: Am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

Ziel

  • Unterstützung jener Unternehmen, die ein Fahrzeug bereits bestellt haben, welches aber noch nicht geliefert wurde

Inhalt

  • Verlängerung der Übergangsfrist für Nutzfahrzeuge bis 1. Mai 2022

Hauptgesichtspunkte

Aufgrund coronabedingter Verzögerungen in den Lieferketten der Automobilindustrie wird die Erhöhung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für bereits bestellte Nutzfahrzeuge erst im Mai 2022 fällig. Die NoVA wurde mit 1. Juli 2021 erhöht. Eine Übergangsfrist für Nutzfahrzeuge war bis 1. November 2021 geplant, wird nun aber bis 1. Mai 2022 verlängert. Damit werden jene Unternehmen unterstützt, die ein Fahrzeug bereits bestellt haben, welches aber noch nicht geliefert wurde. Der Kaufvertrag muss jedoch unverändert vor dem 1. Juni 2021 abgeschlossen worden sein.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 14. Dezember 2021

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion