AWG-Novelle 2012 – geplante Änderungen
Begutachtungsentwurf – geplante Änderungen
Die IE-Richtlinie der EU sowie Begleitregelungen zur EU-Glas-Abfallendeverordnung auf nationaler Ebene sollen umgesetzt werden. Ein Gesetzesentwurf zur Änderung des Abfallwirtschaftsgesetz (AWG-Novelle 2012) wurde am 8. Jänner 2013 zur Begutachtung versandt. Die Begutachtungsfrist endet am 22. Februar 2013.
Dieser Begutachtungsentwurf (sogenannter Ministerialentwurf) sowie die dazu bereits abgegebenen Stellungnahmen finden sich auf den Seiten des österreichischen Parlaments.
Informationen zum Begriff "Begutachtungsentwurf" finden sich auf USP.gv.at.
Inhalt des Begutachtungsentwurfs
Die wesentlichen Eckpunkte dieses Begutachtungsentwurfs lauten:
- Umsetzung einer EU-Richtlinie
Die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (IE-Richtlinie), soll unter anderem die Richtlinie 2008/1/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IPPC-Richtlinie) ersetzen und muss bis zum 7. Jänner 2013 in nationales Recht umgesetzt werden. - Bestimmungen der IE-Richtlinie
Die Bestimmungen der IE-Richtlinie sind im Vergleich zur IPPC-Richtlinie geändert und erweitert worden. Die Änderungen und Erweiterungen sollen insbesondere die Veröffentlichung von Genehmigungen, die Erstellung eines Berichts über den Ausgangszustand von Boden und Grundwasser am Gelände der IPPC-Behandlungsanlage, die Rückführung des Geländes in den Ausgangszustand nach
Beendigung der Tätigkeit der IPPC-Behandlungsanlage, die Anwendung von BVT-Schlussfolgerungen, Bescheidinhalte, Emissionsgrenzwerte, die Aktualisierung der IPPC-Behandlungsanlage und der Genehmigung und Umweltinspektionen betreffen. - EU-Glas-Abfallendeverordnung
Die EU-Abfallende-Glasverordnung enthält Kriterien, bei deren Erfüllung bei Bruchglas das Ende der Abfalleigenschaft erklärt werden kann. Diese Verordnung ist unmittelbar anwendbar, bedarf aber der Erlassung notwendiger Begleitregelungen auf nationaler Ebene, insbesondere im Hinblick auf die Festlegung der zuständigen Behörde und die Festlegung von Strafbestimmungen. Gemäß EU-Abfallende-Glasverordnung ist eines der Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft die Ausstellung einer Konformitätserklärung und Weitergabe dieser an den nächsten Besitzer. Diese Konformitätserklärung soll als Nachweis über das Ende der Abfalleigenschaft bei jeder Übergabe von Abfallende-Glas weitergegeben werden und bei Transporten mitgeführt werden. - Deregulierung
Die Bundesländer übermittelten eine Liste an Deregulierungsvorschlägen zum Abfallrecht. Diese anlagenrelevanten Vorschläge wurden im Hinblick auf eine mögliche Übernahme in das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002) – insbesondere im Hinblick auf EU-Konformität – geprüft. Die Deregulierungsvorschläge sollen entsprechend dem Ergebnis der Verhandlungen in das AWG 2002 übernommen werden. Die Deregulierungsvorschläge betreffen:- "Reuse"-Betriebe
- Mobile Behandlungsanlagen
- Anlagen, die der Gewerbeordnung unterliegen
- Geplantes Inkrafttreten
Inkrafttreten voraussichtlich großteils mit Kundmachung, teilweise 1. Jänner 2014
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion