Führerscheingesetz – geplante Änderungen
Initiativantrag – geplante Änderungen
Lenkerinnen/Lenker von Zugmaschinen etc. sollen auf Fahrten im Umkreis von nicht mehr als 10 Kilometer vom dauernden Standort des Fahrzeugs von der Verpflichtung zur Mitführung eines Führerscheins befreit sein. Ein Gesetzesantrag zur Änderung des Führerscheingesetzes wurde am 5. Oktober 2012 als Initiativantrag im Nationalrat eingebracht.
Dieser Initiativantrag findet sich auf den Seiten des österreichischen Parlaments.
Informationen zum Begriff "Initiativantrag" finden sich auf HELP.gv.at.
Inhalt des Initiativantrags
Die wesentlichen Eckpunkte des Initiativantrags lauten:
- Ausnahme von der Mitführungspflicht eines Führerscheins
Lenkerinnen/Lenker von Zugmaschinen, Motorkarren und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen sollen auf Fahrten im Umkreis von nicht mehr als 10 Kilometer vom dauernden Standort des Fahrzeugs von der Verpflichtung zur Mitführung eines Führerscheins befreit sein. - Geplantes Inkrafttreten
Inkrafttreten voraussichtlich mit Kundmachung
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