Allgemeines Sozialversicherungsgesetz und Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz – geplante Änderungen
Achtung
Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen nicht die aktuelle Rechtslage wieder.
Begutachtungsentwurf – geplante Änderungen
Durch eine Erhöhung des Zuschusses zur Entgeltfortzahlung für Kleinbetriebe sollen diese bei Arbeitsunfällen und Erkrankungen von Dienstnehmern finanziell entlastet werden. Ein Gesetzesentwurf zur Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes und des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes wurde am 28. April 2017 zur Begutachtung versandt. Die Begutachtungsfrist endet am 19. Mai 2017.
Dieser Begutachtungsentwurf (sogenannter Ministerialentwurf) sowie die dazu bereits abgegebenen Stellungnahmen finden sich auf den Seiten des österreichischen Parlaments.
Informationen zum Begriff "Begutachtungsentwurf" finden sich auf USP.gv.at.
Inhalt des Begutachtungsentwurfs
Die wesentlichen Eckpunkte des Begutachtungsentwurfs lauten:
Ziele
- Finanzielle Entlastung für Kleinbetriebe im Falle der Erkrankung bzw. eines Arbeitsunfalles eines Dienstnehmers
- Entlastung der Versicherten der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
Inhalt
- Erhöhung des Zuschusses zur Entgeltfortzahlung für Kleinbetriebe
- Rückwirkende Gewährung der Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit
Geplantes Inkrafttreten
- Inkrafttreten voraussichtlich 1. Juli 2017
Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für beide Geschlechter.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion