Verordnung Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Kartoffelerzeugnisse – erlassene Änderungen
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Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen NICHT die aktuelle Rechtslage wieder!
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Die Verordnung, mit der das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Kartoffelerzeugnisse zum Zweck des Anbaus in Österreich verboten wird, wurde am 27. April 2010 im Bundesgesetzblatt II Nr. 125/2010 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt II Nr. 125/2010 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" bzw. zum Begriff "Verordnung" finden sich auf USP.gv.at.
Inhalt der Verordnung
Die wesentlichen Eckpunkte dieser Verordnung lauten:
- Beschreibung der gentechnisch veränderten Kartoffelerzeugnisse
Das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die aus nachfolgend beschriebenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) bestehen oder solche enthalten, zum Zweck des Anbaus in Österreich ist verboten: Kartoffeln/Erdäpfel ( Solanum tuberosum L), welche mittels Agrobakterium tumefaciens unter Verwendung des Vektors pHoxwG zur Linie EH92-527-1 transformiert wurden. - Hinweis auf EU-RLDiese Erzeugnisse wurden von der Firma BASF Plant Science gemäß der EU-Richtlinie 2001/18/EG angemeldet und von der Europäischen Kommission zum Inverkehrbringen zum Anbau und für industrielle Zwecke zugelassen.
- Inkrafttreten
Inkrafttreten mit Kundmachung - Außerkrafttreten
Die Verordnung tritt mit 1. Dezember 2012 außer Kraft.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion