Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz – beschlossene Änderungen
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Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen NICHT die aktuelle Rechtslage wieder!
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – beschlossene Änderungen
Bei Entsendungen und grenzüberschreitenden Überlassungen müssen Lohnunterlagen in deutscher Sprache bereitgehalten werden. Das Bundesgesetz zur Änderung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz u.a. (Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz) wurde am 28. April 2011 im Bundesgesetzblatt I
Nr. 24/2011 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt I Nr. 24/2011 findet sich im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).
Die zugrunde liegende Regierungsvorlage befindet sich auf den Seiten des österreichischen Parlaments
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" finden sich auf USP.gv.at.
Inhalt des Gesetzes
Die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes lauten:
- Kontrolle Grundlohn
Kontrolle des nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehenden Grundlohns für nach Österreich überlassene oder entsandte Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer durch die Wiener Gebietskrankenkasse als Kompetenzzentrum, im Baubereich auch durch die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse. - Bereithaltung Lohnunterlagen
Erfordernis der Bereithaltung von Lohnunterlagen in deutscher Sprache bei Entsendungen und grenzüberschreitenden Überlassungen. - Strafanzeigen bei Unterschreitung Grundlohn
Strafanzeigen bei Unterschreitung des Grundlohns im Inlandsbereich durch den zuständigen Krankenversicherungsträger, im Baubereich auch durch die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse. - Verwaltungsstraftatbestand bei bei Weigerung der Mitwirkung von Kontrollen
Schaffung eines Verwaltungsstraftatbestandes für die Fälle der Weigerung eines Unternehmens, an der Kontrolle im erforderlichen Ausmaß mitzuwirken und bei Nichtbereithalten der Unterlagen. - Verwaltungsstraftatbestand bei Unterschreitung Grundlohn
Schaffung eines Verwaltungsstraftatbestandes bei Unterschreitung des Grundlohns. - Maßnahmen Mitwirkung
Maßnahmen zur Sicherstellung des Verwaltungsstrafverfahrens und des Vollzugs einer Verwaltungsstrafe. - Inkrafttreten
Inkrafttreten 1. Mai 2011