Äußeres
Dokumentenprüfungen durch Dritte
Ab Kundmachung
In Staaten, in denen nachweislich festgestellt wurde, dass das Personenstandswesen mangelhaft ist und die Urkundensicherheit im Sinne eines nachvollziehbaren und begründbaren Beglaubigungswegs nicht gegeben ist, können Vertrauenspersonen und Vertrauensanwältinnen/Vertrauensanwälte herangezogen werden, um die Echtheit und inhaltliche Richtigkeit von Urkunden im Empfangsstaat zu prüfen. Es soll präzisiert werden, dass über den allgemeinen Verwaltungsaufwand hinausgehende Auslagen wie etwa die Beauftragung von Dokumentenprüfungen durch Dritte von der Antragstellerin/dem Antragsteller zu ersetzen sind.
Anpassung der Konsulargebühren an die festen Gebührensätze
Ab Kundmachung
Infolge der Gebührenvalorisierung 2011 wurden die festen Gebührensätze für Reisepass, Personalausweis etc. erhöht. Die Konsulargebühren für Amtshandlungen in Passangelegenheiten und Ausstellung von Personalausweisen sollen an die neuen festen Gebührensätze angepasst werden. Somit soll u.a. die Gebühr für die Ausstellung eines Reisepasses von 70 Euro auf 76 Euro angehoben werden. Für die Ausstellung eines Personalausweises sollen künftig 62 Euro statt 57 Euro berechnet werden.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten