Gesundheit
ACHTUNG: Sie befinden sich im Archiv "Gesetzliche Neuerungen"!
Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen NICHT die aktuelle Rechtslage wieder!
- Entfall der Controllinggruppe und des Sozial- und Gesundheitsforums
- Absenkung der Hebesätze
- Bäuerliche Unfallversicherung
- Übertragung von Mitteln der bäuerlichen Kranken- und Unfallversicherung
- Absenkung des Dienstgeber-Beitrags
- Flexibilisierung des Behandlungsbeitrags
- Weiterdotierung des Krankenkassen-Strukturfonds
- Zahlungen an die Ausgleichsfonds
Entfall der Controllinggruppe und des Sozial- und Gesundheitsforums
Ab 1. Jänner 2013
Die beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger eingerichtete Controllinggruppe und das Sozial- und Gesundheitsforum wird mit Ende des Jahres 2012 aufgelöst.
Absenkung der Hebesätze
Ab Kundmachung
Eine Absenkung der sogenannten Hebesätze für Beiträge in der Krankenversicherung der Pensionistinnen/der Pensionisten im Bereich der Versicherungsanstalt für Eisenbahn und Bergbau und der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft wird eingeführt.
Bäuerliche Unfallversicherung
Ab 1. Juli 2012
Der Zuschlag zur Aufbringung der Mittel im Bereich der bäuerlichen Unfallversicherung wird von derzeit 200 Prozent auf 300 Prozent angehoben.
Übertragung von Mitteln der bäuerlichen Kranken- und Unfallversicherung
Ab 1. Juli 2012
Das finanzielle Gleichgewicht der Unfall- und der Krankenversicherung in der Sozialversicherungsanstalt der Bauern wird dadurch gewährleistet, dass Mittel vom Versicherungszweig der Krankenversicherung in den Versicherungszweig der Unfallversicherung fließen können.
Absenkung des Dienstgeber-Beitrags
Teilweise rückwirkend mit 1. Jänner 2012
Der Dienstgeberbeitrag zur Krankenversicherung wird im Bereich des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes in den Jahren 2012 und 2013 um 0,35 Prozent und in den Jahren 2014, 2015 und 2016 um jeweils 0,33 Prozent abgesenkt.
Flexibilisierung des Behandlungsbeitrags
Ab 1. Mai 2012
Flexibilisierung des von den nach Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes versicherten Personen zu leistenden Behandlungsbeitrages entsprechend der finanziellen Leistungsfähigkeit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter durch die Festlegung, dass die Höhe des von den Versicherten nach dem Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes derzeit zu leistenden Behandlungsbeitrages in Höhe von 20 Prozent künftig als Obergrenze gelten wird.
Weiterdotierung des Krankenkassen-Strukturfonds
Ab 1. Mai 2012
Der Krankenkassen-Strukturfonds wird im Jahr 2015 zur Fortführung verschiedener Maßnahmen dotiert.
Zahlungen an die Ausgleichsfonds
Rückwirkend mit 1. Jänner 2012
Die Wiener Gebietskrankenkasse ist als einziger Krankenversicherungsträger gesetzlich zum Betrieb einer allgemeinen Krankenanstalt verpflichtet. Da das Hanusch-Krankenhaus als allgemeines Krankenhaus sämtlichen Versicherten für Leistungen offensteht und der gesamten Sozialversicherung als Referenzkrankenhaus für den medizinischen Fortschritt und die Führung eines Krankenhauses dient, wird künftig der Beitrag des Ausgleichsfonds der Gebietskrankenkassen für den Betrieb dieser Krankenanstalt im Rahmen der von den Trägern der Sozialversicherung zu tragenden Beiträge für die Krankenanstaltenfinanzierung geleistet. Dies wird in der Weise geschehen, dass die Wiener Gebietskrankenkasse hinsichtlich ihrer Zahlungen an den Ausgleichsfonds der Sozialversicherung für die Krankenanstaltenfinanzierung entlastet wird und die übrigen teilnehmenden Versicherungsträger im Verhältnis ihrer bisherigen Zahlungen belastet werden.