2. Genehmigungsfreistellungsverordnung – erlassene Neuerungen
ACHTUNG: Sie befinden sich im Archiv "Gesetzliche Neuerungen"!
Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen NICHT die aktuelle Rechtslage wieder!
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – erlassene Neuerungen
Die Genehmigungsfreistellung für ungefährliche Kleinstanlagen wird erweitert. Die 2. Genehmigungsfreistellungsverordnung wurde am 16. April 2015 im Bundesgesetzblatt II Nr. 80/2015 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt II Nr. 80/2015 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" bzw. zum Begriff "Verordnung" finden sich auf USP.gv.at.
Inhalt der Verordnung
Die wesentlichen Eckpunkte der Verordnung lauten:
Ziel
- Verminderung der Anzahl genehmigungspflichtiger gewerblicher Betriebsanlagen
Inhalt
- Genehmigungsfreistellung von Betriebsanlagen im Bereich Handel, Büros, Lagerbetriebe, Kosmetik-, Fußpflege-, Friseur- Massage- und Bandagistenbetriebe, Änderungsschneidereien und Schuhservice sowie Fotografenbetriebe
Inkrafttreten
- Inkrafttreten mit Kundmachung
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion