Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2017 (KaWeRÄG 2017) – beschlossene Neuerungen
Achtung
Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen nicht die aktuelle Rechtslage wieder.
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – beschlossene Neuerungen
Unter anderem wird bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aus Wettbewerbsrechtsverletzungen Rechtssicherheit geschaffen. Das Bundesgesetz, mit dem das Kartellgesetz 2005 u.a. geändert werden (Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2017 − KaWeRÄG 2017), wurde am 24. April 2017 im Bundesgesetzblatt I Nr. 56/2017 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt I Nr. 56/2017 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Die zugrunde liegende Regierungsvorlage sowie deren Verlauf finden sich auf den Seiten des österreichischen Parlaments.
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" finden sich auf HELP.gv.at.
Inhalt des Gesetzes
Die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes lauten:
Ziele
- Schaffung von Rechtssicherheit für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aus Wettbewerbsrechtsverletzungen
- Verbesserung der Transparenz im kartellgerichtlichen Verfahren
- Sicherstellung der Qualität von Sachverständigengutachten im Kartellverfahren
- Sicherstellung des fairen Wettbewerbs in der Lieferkette und weitere Modernisierungsmaßnahmen
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:
- Umsetzung der Richtlinie 2014/104/EU vom 26. November 2014 über bestimmte Vorschriften für Schadenersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union
- Anpassung von Bestimmungen, die mit der Richtlinie im Zusammenhang stehen
- Erweiterung der Veröffentlichungspflicht von kartellgerichtlichen Entscheidungen
- Überführung der Sachverständigen in Kartellangelegenheiten in die allgemeine Sachverständigenliste
- Einführung einer beschränkten Anfechtungsmöglichkeit von Tatfragen beim Kartellobergericht
- Weitere Modernisierungsmaßnahmen
Inkrafttreten
- Inkrafttreten 1. Mai 2017, 1. November 2017 und 1. Jänner 2018
Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für beide Geschlechter.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz