Verwaltungsreformgesetz BMLFUW – beschlossene Änderungen
Achtung
Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen nicht die aktuelle Rechtslage wieder.
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – beschlossene Änderungen
Zur Verwaltungsvereinfachung und Deregulierung im Wasserrecht wird unter anderem der Verfahrensbereich geändert. Das Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz u.a. geändert werden (Verwaltungsreformgesetz BMLFUW), wurde am 25. April 2017 im Bundesgesetzblatt I Nr. 58/2017 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt I Nr. 58/2017 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Die zugrunde liegende Regierungsvorlage sowie deren Verlauf finden sich auf den Seiten des österreichischen Parlaments.
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" finden sich auf USP.gv.at.
Inhalt des Gesetzes
Die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes lauten:
Ziel
- Verwaltungsvereinfachungen und Deregulierung im Wasserrechtsgesetz
Inhalt
- Änderungen im Verfahrensbereich (Widerstreit, Kollaudierungen etc.)
- Entfall oder Straffung von gesetzlichen Bestimmungen (Bewilligungstatbestand, Verbotsmöglichkeit, Gewässerbeschau etc.)
- Verlängerung von Fristen (Bewilligungsdauer, Sanierungs- bzw. Projektvorlagefrist)
- Erweiterung des möglichen Auftragnehmerkreises
- Verflachung der Hierarchien
- Schaffung eines geregelten Datenmanagements
Inkrafttreten
- Inkrafttreten 1. Juli 2017 und am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für beide Geschlechter.