Immobilienmakler Verordnung – erlassene Änderungen
ACHTUNG: Sie befinden sich im Archiv "Gesetzliche Neuerungen"!
Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen NICHT die aktuelle Rechtslage wieder!
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Die geänderte Verordnung über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmaklerinnen/Immobilienmakler wurde am 25. August 2010 im Bundesgesetzblatt II Nr. 268/2010 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt II Nr. 268/2010 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" bzw. zum Begriff "Verordnung" finden sich auf USP.gv.at.
Inhalt der Verordnung
Die wesentlichen Eckpunkte dieser Verordnung lauten:
- Reduktion der Provisionszahlungen
Durch eine Änderung der Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmaklerinnen/Immobilienmakler wird eine Herabsetzung der Provisionshöchstbeträge für die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen festgelegt. Bei Wohnungsmietverträgen, die bis drei Jahre befristet sind, kann die Provision maximal eine Monatsmiete ausmachen, bei unbefristeten oder auf über drei Jahre befristeten Verträgen beträgt sie maximal zwei Monatsmieten. - Inkrafttreten
Inkrafttreten 1. September 2010
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion