Investmentfondsgesetz u.a. – beschlossene Änderungen
ACHTUNG: Sie befinden sich im Archiv "Gesetzliche Neuerungen"!
Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen NICHT die aktuelle Rechtslage wieder!
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – beschlossene Änderungen
Es wird ein einheitliches EU-rechtlich harmonisiertes Kundeninformationsdokument (KID) eingeführt. Das Bundesgesetz zur Erlassung des Investmentfondsgesetzes 2011 (InvFG 2011) und zur Änderung des Bankwesengesetzes, des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007 u.a. wurde am 1. August 2011 im Bundesgesetzblatt I Nr. 77/2011 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt I Nr. 77/2011 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Die zugrunde liegende Regierungsvorlage sowie deren Verlauf finden sich auf den Seiten des österreichischen Parlaments.
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" finden sich auf USP.gv.at.
Inhalt des Gesetzes
Die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes lauten:
- Kundeninformationsdokument
Zur besseren Vergleichbarkeit von Anlegerinformationen wird ein einheitliches EU-rechtlich harmonisiertes Kundeninformationsdokument (KID) eingeführt. - Fondsverschmelzungen
Es wird ein einheitlicher Rechtsrahmen für grenzüberschreitende und inländische OGAW-Verschmelzungen eingeführt. Im Zentrum steht die adäquate Information der Anlegerinnen/Anleger durch die verschmelzenden OGAW und die gesetzeskonforme Durchführung samt Verschmelzungsplan und Prüfung durch Abschlussprüferin/Abschlussprüfer und Verwahrstellen. - Master-Feeder-Strukturen
Um den Entwicklungen auf den Finanzmärkten und den Bedürfnissen der Fondsindustrie entgegen zu kommen, werden Master-Feeder-Strukturen zulässig sein – auch grenzüberschreitend. Ein Feeder-OGAW kann bis zu 85 Prozent in einen Master-OGAW investieren. Für den Master-OGAW entfällt das Erfordernis der Kapitalbeschaffung beim Publikum, wenn zumindest zwei Feeder-OGAW in ihn investiert sind. - Aufsicht durch die FMA
Mit 1. Jänner 2011 wurden die Europäischen Aufsichtsbehörden für Banken, Versicherungen und Wertpapiere eingerichtet. Es werden die Rahmenbedingungen für die optimale Zusammenarbeit und Einbindung der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) in das System der Europäischen Finanzmarktaufsicht geschaffen. - Inkrafttreten
Inkrafttreten überwiegend am 1. September 2011
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen