Vignettenpreisverordnung – erlassene Neuerungen
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Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen NICHT die aktuelle Rechtslage wieder!
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – erlassene Neuerungen
Die Vignettenpreise werden erhöht. Die Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über die Festlegung der Vignettenpreise (Vignettenpreisverordnung 2011) wurde am 10. August 2011 im Bundesgesetzblatt Nr. 254/2011 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt II Nr. 254/2011 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" bzw. zum Begriff "Verordnung" finden sich auf USP.gv.at.
Inhalt der Verordnung
Die wesentlichen Eckpunkte der Verordnung lauten:
- Jahresvignette
Der Preis einer Jahresvignette einschließlich Umsatzsteuer beträgt für einspurige Kraftfahrzeuge 31 Euro, für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen 77,80 Euro. Diese Preise gelten für Jahresvignetten, die im Jahr 2012 zur Straßenbenützung berechtigen. - Zweimonatsvignette
Der Preis einer Zweimonatsvignette einschließlich Umsatzsteuer beträgt für einspurige Kraftfahrzeuge 11,70 Euro, für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen 23,40 Euro. Diese Preise gelten für Zweimonatsvignetten, die ab dem 1. Dezember 2011 zur Straßenbenützung berechtigen. - Zehntagesvignette
Der Preis einer Zehntagesvignette einschließlich Umsatzsteuer beträgt für einspurige Kraftfahrzeuge 4,60 Euro, für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen 8 Euro. Diese Preise gelten für Zehntagesvignetten, die ab dem 1. Dezember 2011 zur Straßenbenützung berechtigen. - Korridorvignette
Der Preis einer Korridorvignette einschließlich Umsatzsteuer beträgt für eine Fahrtrichtung 2 Euro, für beide Fahrtrichtungen 4 Euro. - Inkrafttreten
Inkrafttreten 1. Dezember 2011
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion