Energieeffizienzpaket des Bundes – beschlossene Neuerungen
ACHTUNG: Sie befinden sich im Archiv "Gesetzliche Neuerungen"!
Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen NICHT die aktuelle Rechtslage wieder!
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – beschlossene Neuerungen
Bei Energie und mineralischen Rohstoffen wird die Versorgungssicherheit gestärkt und die Ressourceneffizienz entwickelt. Ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Energieeffizienzgesetz u.a. erlassen werden und das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz u.a. geändert werden, wurde am 11. August 2014 im Bundesgesetzblatt I Nr. 72/2014 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt I Nr. 72/2014 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Die zugrunde liegende Regierungsvorlage sowie deren Verlauf finden sich auf den Seiten des österreichischen Parlaments.
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" finden sich auf HELP.gv.at.
Inhalt des Gesetzes
Die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes lauten:
Ziel
- Stärkung der Versorgungssicherheit und Entwicklung der Ressourceneffizienz bei Energie und mineralischen Rohstoffen
Inhalt
- Die gesetzliche Verpflichtung von großen Unternehmen zur Einführung eines Energiemanagementsystems oder zur Durchführung von Energieaudits
- Die gesetzliche Verpflichtung von Energielieferanten zur Verbesserung der Energieeffizienz über eigene oder fremde Endkunden
- Die gesetzliche Verpflichtung des Bundes zur Wahrnehmung seiner Vorbildwirkung, insb. zur Sanierung der Bundesgebäude
- Ausschreibung von Energieeffizienzmaßnahmen
Inkrafttreten
- Inkrafttreten überwiegend mit Kundmachung
Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für beide Geschlechter.