Finanzstrafgesetznovelle 2014 – beschlossene Änderungen
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Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen NICHT die aktuelle Rechtslage wieder!
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – beschlossene Änderungen
Die Abgaben bei Selbstanzeigen für vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Finanzdelikte anlässlich von Prüfungsmaßnahmen werden erhöht. Ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird, wurde am 11. August 2014 im Bundesgesetzblatt I Nr. 65/2014 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt I Nr. 65/2014 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Die zugrunde liegende Regierungsvorlage sowie deren Verlauf finden sich auf den Seiten des österreichischen Parlaments.
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" finden sich auf HELP.gv.at.
Inhalt des Gesetzes
Die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes lauten:
Ziele
- Senkung der Anzahl von Selbstanzeigen für vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Finanzdelikte anlässlich von Prüfungsmaßnahmen
Inhalt
- Entfall der Möglichkeit einer wiederholten Selbstanzeige
- Abgabenerhöhung bei Selbstanzeigen für vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Finanzdelikte anlässlich von Prüfungen und Erhebungen
Inkrafttreten
- Inkrafttreten 1. Oktober 2014
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion