Alternativfinanzierungs-Informationsverordnung – erlassene Neuerungen
ACHTUNG: Sie befinden sich im Archiv "Gesetzliche Neuerungen"!
Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen NICHT die aktuelle Rechtslage wieder!
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – erlassene Neuerungen
Das Informationsblatt, das Emittenten von alternativen Finanzinstrumenten den Anlegern zur Verfügung stellen müssen, wird näher definiert. Die Alternativfinanzierungs-Informationsverordnung (AltF-InfoV) wurde am 31. August 2015 im Bundesgesetzblatt II Nr. 242/2015 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt II Nr. 242/2015 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" bzw. zum Begriff "Verordnung" finden sich auf HELP.gv.at.
Inhalt der Verordnung
Die wesentlichen Eckpunkte der Verordnung lauten:
Ziel
- Definition der Informationen, die den Anlegern zur Erfüllung der Informationsverpflichtungen zur Verfügung gestellt werden
Inhalt
- Veröffentlichung eines Informationsblatts mit den erforderlichen Angaben
Inkrafttreten
- Inkrafttreten 1. September 2015
Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für beide Geschlechter.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion