Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz – beschlossene Neuerungen
ACHTUNG: Sie befinden sich im Archiv "Gesetzliche Neuerungen"!
Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen NICHT die aktuelle Rechtslage wieder!
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – beschlossene Neuerungen
Zur Umsetzung des Selbstbestimmungsrechts beim Anbau von genetisch verändertem Saat- und Pflanzgut werden ein Beirat zur Koordinierung der österreichischen Interessen sowie Grundsatzbestimmungen für die Landesgesetzgebung geschaffen. Das Bundesgesetz, mit dem Vorschriften über die Untersagung des Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen (Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz) erlassen und das Sortenschutzgesetz geändert werden, wurde am 3. August 2015 im Bundesgesetzblatt I Nr. 93/2015 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt I Nr. 93/2015 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Die zugrunde liegende Regierungsvorlage sowie deren Verlauf finden sich auf den Seiten des österreichischen Parlaments.
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" finden sich auf HELP.gv.at.
Inhalt des Gesetzes
Die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes lauten:
Ziel
- Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen durch Umsetzung des Selbstbestimmungsrechts beim Anbau von genetisch verändertem Saat- und Pflanzgut
Inhalt
- Schaffung eines Beirats zur Koordinierung der österreichischen Interessen
- Schaffung von Grundsatzbestimmungen für die Landesgesetzgebung
Dieses Bundesgesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/412 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG betreffend die den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen.
Inkrafttreten
- Inkrafttreten mit Kundmachung
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion