GuKG-Novelle 2016 – beschlossene Änderungen
ACHTUNG: Sie befinden sich im Archiv "Gesetzliche Neuerungen"!
Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen NICHT die aktuelle Rechtslage wieder!
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – beschlossene Änderungen
Unter anderem werden die Berufsbilder der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe aktualisiert. Ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz u.a. geändert werden (GuKG-Novelle 2016), wurde am 1. August 2016 im Bundesgesetzblatt I Nr. 75/2016 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt I Nr. 75/2016 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Die zugrundeliegende Regierungsvorlage sowie deren Verlauf finden sich auf den Seiten des österreichischen Parlaments.
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" finden sich auf USP.gv.at.
Inhalt des Gesetzes
Die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes lauten:
Ziele
- Aktualisierung der Berufsbilder der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe
- Schaffung eines neuen Gesundheits- und Krankenpflegeberufs "Pflegefachassistenz"
- Generalistische Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege im tertiären Bereich
- Liberalisierung der Berufsausübungsregelungen für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
- Festlegung weiterer Spezialisierungen für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege entsprechend dem setting- und zielgruppenspezifischen Versorgungsbedarf
- Anpassung der Regelung der Vollversicherung betreffend die Ausbildungsteilnehmer bzw. Schüler zur Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz
Inhalt
- Aktualisiertes Berufsbild des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege
- Aktualisierung des Berufsbildes der Pflegehilfe und Umbenennung in Pflegeassistenz
- Schaffung der Pflegefachassistenz
- Ermöglichung des Zugangs zur Berufsreifeprüfung für die Pflegefachassistenz
- Auslaufen der speziellen Grundausbildungen
- Vollständige Überführung der Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege in den tertiären Ausbildungssektor
- Anpassung der Berufsausübungsregelungen an die Anforderungen der Praxis
- Schaffung von Rechtsgrundlagen für neue Spezialisierungen im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
Inkrafttreten
- Inkrafttreten 1. September 2016, 1. Jänner 2017, 1. Jänner 2020 und 1. Jänner 2024
Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für beide Geschlechter.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion