Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) u.a. – beschlossene Änderungen
ACHTUNG: Sie befinden sich im Archiv "Gesetzliche Neuerungen"!
Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen NICHT die aktuelle Rechtslage wieder!
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Das Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG), das Post-Betriebsverfassungsgesetz (PBVG) und das Landarbeitsgesetz 1984 (LAG) geändert werden, wurde am 14. Dezember 2010 im Bundesgesetzblatt I Nr. 101/2010 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt I Nr. 101/2010 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Die zugrunde liegende Regierungsvorlage sowie deren Verlauf findet sich auf den Seiten des österreichischen Parlaments.
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" finden sich auf USP.gv.at.
Inhalt des Gesetzes
Die wesentlichen Eckpunkte dieses Gesetzes lauten:
- Mindestalter
Das Mindestalter für das passive Wahlrecht zum Betriebsrat wird von 19 auf 18 Jahre gesenkt. - Betriebsvereinbarungen
Es wird eine Möglichkeit zum Abschluss fakultativer Betriebsvereinbarungen über die Einführung von leistungsbezogenen Prämien und Entgelten geschaffen. - Anfechtungsfrist von Kündigungen
Die Anfechtungsfrist von Kündigungen durch Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer wird von ein auf zwei Wochen verlängert. - Informationsrechte
Die wirtschaftlichen Informationsrechte des Betriebsrates werden präzisiert. - Anhebung des Höchstalters betreffend aktives Wahlrecht
Das Höchstalter betreffend des aktiven Wahlrechts zum Jugendvertrauensrat wird für Lehrlinge von 18 auf 21 Jahre angehoben werden. - Anhebung des Höchstalters betreffend passives Wahlrecht
Das Höchstalter für das passive Wahlrecht zum Jungendvertrauensrat wird von 21 auf 23 Jahre angehoben. - Europäische Betriebsverfassung
Es erfolgen Änderungen bei der Europäischen Betriebsverfassung. - Inkrafttreten
Inkrafttreten überwiegend 1. Jänner 2011