Bundes-Verfassungsgesetz, Rechnungshofgesetz u.a. – beschlossene Änderungen
ACHTUNG: Sie befinden sich im Archiv "Gesetzliche Neuerungen"!
Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen NICHT die aktuelle Rechtslage wieder!
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Das Bundesgesetz zu Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes, des Rechnungshofgesetzes 1948 u.a. wurde 14. Dezember 2010 im Bundesgesetzblatt I Nr. 98/2010 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt I Nr. 98/2010 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Der zugrunde liegende Initiativantrag sowie dessen Verlauf findet sich auf den Seiten des österreichischen Parlaments.
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" finden sich auf USP.gv.at.
Inhalt des Gesetzes
Die wesentlichen Eckpunkte dieses Gesetzes lauten:
- Senkung des Grenzwertes von 20.000 auf 10.000 Einwohnerinnen/Einwohner
Entsprechend der geltenden Rechtslage wird als Kriterium für die Abgrenzung von Groß- und Kleingemeinden weiterhin die Einwohnerzahl fungieren, der maßgebliche Wert wird allerdings von 20.000 auf 10.000 Einwohnerinnen/Einwohner gesenkt werden. - Vermeidung von Doppelprüfungen
Die Zuständigkeiten des Rechnungshofes und der Landesrechnungshöfe betreffend Gemeinden (Gemeindeunternehmungen, Gemeindemittel und Gemeindeverbände) werden so voneinander abgegrenzt, dass es zu Doppelprüfungen grundsätzlich nicht kommen kann. - Flexibilisierung der Gebarungsüberprüfung
Um eine gewisse Flexibilität zu ermöglichen, werden – auf Ersuchen der Landesregierung und auf Antrag des Landtages – in einer beschränkten Zahl von Fällen Gebarungsüberprüfungen auch jenseits des maßgeblichen Grenzwerts zulässig sein (also für den Rechnungshof in Bezug auf Kleingemeinden und einen Landesrechnungshof in Bezug auf Großgemeinden). - Inkrafttreten
Inkrafttreten 1. Jänner 2011
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion