Maß- und Eichgesetz
ACHTUNG: Sie befinden sich im Archiv "Gesetzliche Neuerungen"!
Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen NICHT die aktuelle Rechtslage wieder!
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Das Bundesgesetz zur Änderung des Maß- und Eichgesetzes wurde am 30. Dezember 2010 im Bundesgesetzblatt I Nr. 115/2010 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt I Nr. 115/2010 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Die zugrunde liegende Regierungsvorlage sowie deren Verlauf finden sich auf den Seiten des österreichischen Parlaments.
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" finden sich auf USP.gv.at.
Inhalt des Gesetzes
Die wesentlichen Eckpunkte dieses Gesetzes lauten:
- EU-Recht
Harmonisierung des Maß- und Eichgesetzes mit den Anforderungen des Gemeinschaftsrechtes und Anpassung der Bestimmungen betreffend Marktüberwachung und eichpolizeiliche Revision an die Anforderungen der Europäischen Union. - Tara-Taste
Verpflichtende Einführung der Verwendung der Tara-Taste, um zu verhindern, dass das Verpackungsmaterial zusätzlich zum Produkt mitgewogen wird. - Metrologiebeirat
Einsetzen eines Metrologiebeirats im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend. - Eichpflicht
Einführung der Eichpflicht für Kältezähler und Zusatzeinrichtungen für Messgeräte (Gas, Flüssigkeiten und thermische Energie), für Messanlagen zur Ermittlung wertbestimmender Merkmale von Rundholz sowie Dosimeter für ionisierende Strahlung zur Bestimmung des Dosis-Längen-Produktes. - Geplantes Inkrafttreten
Inkrafttreten der Änderungen mit Kundmachung