Standesregeln für Tankstellenbetreiber – erlassene Änderungen
ACHTUNG: Sie befinden sich im Archiv "Gesetzliche Neuerungen"!
Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen NICHT die aktuelle Rechtslage wieder!
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Standesregeln für Tankstellenbetreiber über den Zeitpunkt der Preisauszeichnung für Treibstoffe bei Tankstellen wurde am 30. Dezember 2010 im Bundesgesetzblatt II Nr. 484/2010 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt II Nr. 484/2010 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" bzw. zum Begriff "Verordnung" finden sich auf USP.gv.at.
Inhalt der Verordnung
Die wesentlichen Eckpunkte dieser Verordnung lauten:
- Preisauszeichnung für Treibstoffe bei Tankstellen
Eine Preiserhöhung für Treibstoffe bei Tankstellen ist an jedem Tag nur um 12 Uhr zulässig. Diese Preisauszeichnung ist nach Maßgabe der verfügbaren technischen Einrichtungen für die Preisumstellung unverzüglich vorzunehmen. Preissenkungen und damit verbundene Preisauszeichnungen dürfen jederzeit vorgenommen werden. - Außerkrafttreten
Die Verordnung tritt mit 31. Dezember 2013 außer Kraft - Inkrafttreten
Inkrafttreten 1. Jänner 2011