Theateranpassungsgesetz 2010
ACHTUNG: Sie befinden sich im Archiv "Gesetzliche Neuerungen"!
Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen NICHT die aktuelle Rechtslage wieder!
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Das Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Arbeitsverhältnisse zu Theaterunternehmen (Theaterarbeitsgesetz - TAG) erlassen und mit dem das Urlaubsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden (Theateranpassungsgesetz 2010) wurde am 14. Dezember 2010 im Bundesgesetzblatt I Nr. 100/2010 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt I Nr. 100/2010 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Die zugrunde liegende Regierungsvorlage sowie deren Verlauf findet sich auf den Seiten des österreichischen Parlaments.
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" finden sich auf USP.gv.at.
Inhalt des Gesetzes
Die wesentlichen Eckpunkte dieses Gesetzes lauten:
- Geltungsbereich
Der Geltungsbereich wird erweitert und es wird klargestellt, dass das Theaterarbeitsgesetz für alle an Theaterunternehmen im Sinne des Theaterarbeitsgesetzes von Bühnenarbeitsverhältnissen künstlerisch tätigen Personen unabhängig vom Ausmaß der Beschäftigung gilt. - Entgeltgrenze
Es wird eine neue Entgeltgrenze im Bereich des Rücktrittsrechts und des Konkurrenzverbots geschaffen. - Anpassung Arbeitsverhinderungs- und Urlaubsrecht
Das Arbeitsverhinderungs- und Urlaubsrecht wird unter Berücksichtigung der Besonderheiten im Bühnenarbeitsrecht angepasst. - Arbeitszeit
Die arbeitszeitrechtlichen Sonderregelungen, insbesondere der wöchentlichen Ruhezeit werden europarechtskonform überarbeitet. - Nichtverlängerungserklärung
Die Nichtverlängerungserklärung wird an die kollektivvertragliche Praxis angepasst. - Gastvertrag
Der Gastvertrag wird neu definiert. - Ersatz Schauspielgesetz
Das Theaterarbeitsgesetz wird das Schauspielgesetz ablösen und wird keine veralteten und materiell derogierte Bestimmungen des Schauspielgesetzes übernehmen. - Redaktionelle Anpassungen
Die Terminologie wird vereinheitlicht und es wird redaktionelle Anpassungen geben. - Inkrafttreten
Inkrafttreten der Änderungen überwiegend 1. Jänner 2011.