Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz u.a. – beschlossene Änderungen
ACHTUNG: Sie befinden sich im Archiv "Gesetzliche Neuerungen"!
Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen NICHT die aktuelle Rechtslage wieder!
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt - beschlossene Änderungen
Die im Zuge der Wirtschaftskrise im Jahr 2008 befristet eingeführten Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zur Bildungskarenz gelten dauerhaft. Das Bundesgesetz zur Änderung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes u.a. wurde am 30. Dezember 2011 im Bundesgesetzblatt I Nr. 152/2011 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt I Nr. 152/2011 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Diese zugrunde liegende Regierungsvorlage findet sich auf den Seiten des österreichischen Parlaments.
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" finden sich auf USP.gv.at.
Inhalt des Gesetzes
Die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes lauten:
- Dauerhafte Geltung der Bildungskarenz
Die im Zuge der Wirtschaftskrise im Jahr 2008 befristet eingeführten Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zur Bildungskarenz gelten dauerhaft. - Mindestdauer der Bildungskarenz
Die Mindestdauer der Bildungskarenz beträgt auch weiterhin zwei Monate. - Mindestbeschäftigungsdauer für die Bildungskarenz
Die Mindestbeschäftigungsdauer für die Vereinbarung einer Bildungskarenz beträgt auch weiterhin sechs Monate. - Inkrafttreten
Inkrafttreten mit Kundmachung