1. Außenwirtschaftsverordnung 2011 – erlassene Änderungen
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Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen NICHT die aktuelle Rechtslage wieder!
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – erlassene Änderungen
Der Verwaltungsaufwand für Unternehmen wird gesenkt. Die Verordnung zur Änderung der 1. Außenwirtschaftsverordnung 2011 wurde am 17. Dezember 2015 im Bundesgesetzblatt II Nr. 430/2015 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt II Nr. 430/2015 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" bzw. zum Begriff "Verordnung" finden sich auf USP.gv.at.
Inhalt der Verordnung
Die wesentlichen Eckpunkte der Verordnung lauten:
Ziel
- Senkung des Verwaltungsaufwandes für Unternehmen
Inhalt
- Schaffung neuer Allgemeingenehmigungen im Verkehr mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck mit Drittstaaten und im Verkehr mit Verteidigungsgütern innerhalb der EU
Inkrafttreten
- Inkrafttreten mit Kundmachung
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion