Mutterschutzgesetz u.a. – beschlossene Änderungen
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Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen NICHT die aktuelle Rechtslage wieder!
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – beschlossene Änderungen
Neben weiteren Anpassungen im Bereich des Mutterschutzes und der Karenz wird die Reduktion der Arbeitszeit bei Elternteilzeiten nur noch innerhalb einer bestimmten Bandbreite möglich sein. Das Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz u.a. geändert werden, wurde am 28. Dezember 2015 im Bundesgesetzblatt I Nr. 149/2015 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt I Nr. 149/2015 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Die zugrunde liegende Regierungsvorlage sowie deren Verlauf finden sich auf den Seiten des österreichischen Parlaments.
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" finden sich auf HELP.gv.at.
Inhalt des Gesetzes
Die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes lauten:
Ziele
- Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Anpassung an Bedürfnisse der betrieblichen Praxis
Inhalt
- Schaffung einer Arbeitszeitbandbreite bei der Elternteilzeit
- Schaffung eines "Zweiten Meldepunktes" für Elternkarenz
- Schaffung eines Karenzanspruchs für Pflegeeltern auch ohne Adoptionsabsicht
- Einbeziehung von arbeitnehmerähnlichen freien Dienstnehmerinnen in die absoluten und individuellen Beschäftigungsverbote
- Kündigungs- und Entlassungsschutz bei Fehlgeburten
Inkrafttreten
- Inkrafttreten 1. Jänner 2016
Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für beide Geschlechter.