Registrierkassensicherheitsverordnung – erlassene Neuerungen
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Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen NICHT die aktuelle Rechtslage wieder!
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – erlassene Neuerungen
Durch Anforderungen an Registrierkassen und Signaturerstellungseinheiten wird die Manipulationssicherheit und deren Überprüfbarkeit sichergestellt. Die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) wurde am 11. Dezember 2015 im Bundesgesetzblatt II Nr. 410/2015 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt II Nr. 410/2015 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" bzw. zum Begriff "Verordnung" finden sich auf USP.gv.at.
Inhalt der Verordnung
Die wesentlichen Eckpunkte der Verordnung lauten:
Ziele
- Sicherstellung der Manipulationssicherheit elektronischer Aufzeichnungssysteme
Inhalt
- Regelung der zur technischen Umsetzung der Manipulationssicherheit erforderlichen technischen Merkmale der Registrierkasse, der Signaturerstellungseinheit und der Kommunikation zwischen Registrierkasse und Signaturerstellungseinheit
Inkrafttreten
- Inkrafttreten überwiegend 1. Jänner 2017
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion