1. EU-Berufsanerkennungsgesetz Gesundheitsberufe 2016 (1. EU-BAG-GB 2016) – beschlossene Neuerungen
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Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen NICHT die aktuelle Rechtslage wieder!
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – beschlossene Neuerungen
Die Richtlinie 2013/55/EU wird für die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, die Hebammen, den kardiotechnischen Dienst, die gehobenen medizinisch-technischen Dienste, die medizinischen Assistenzberufe, die Berufe des medizinischen Masseurs, des Heilmasseurs, des Sanitäters, des Zahnarztes und der Zahnärztlichen Assistenz innerstaatlich umgesetzt. Das 1. EU-Berufsanerkennungsgesetz Gesundheitsberufe 2016 (1. EU-BAG-GB 2016) wurde am 26. Februar 2016 im Bundesgesetzblatt I Nr. 8/2016 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzbatt I Nr. 8/2016 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Die zugrunde liegende Regierungsvorlage sowie deren Verlauf finden sich auf den Seiten des österreichischen Parlaments.
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" finden sich auf USP.gv.at.
Inhalt des Gesetzes
Die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes lauten:
Ziel
- Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU
Inhalt
- Europäischer Berufsausweis
- Partieller Berufszugang
- Vorwarnmechanismus
- Einheitlicher Ansprechpartner
Inkrafttreten
- Inkrafttreten 18. Jänner 2016
Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für beide Geschlechter.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion