Gerichtsgebühren-Novelle – beschlossene Änderungen
ACHTUNG: Sie befinden sich im Archiv "Gesetzliche Neuerungen"!
Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen NICHT die aktuelle Rechtslage wieder!
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – beschlossene Änderungen
Es kommt zu einem Entfall der Gebührenpflicht für Minderjährige in Verfahren mit Bezug zum Familienrecht und zu Gebührenerleichterungen in sonstigen Pflegschafts- und familienrechtlichen Verfahren. Das Bundesgesetz zur Änderung des Gerichtsgebührengesetzes u.a. wurde am 13. Jänner 2015 im Bundesgesetzblatt I Nr. 19/2015 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt I Nr. 19/2015 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).
Die zugrunde liegende Regierungsvorlage sowie deren Verlauf finden sich auf den Seiten des österreichischen Parlaments.
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" finden sich auf HELP.gv.at.
Inhalt des Gesetzes
Die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes lauten:
Ziele
- Stärkung des Zugangs zu Gericht
- Vereinfachung des Liegenschaftsverkehrs
Inhalt
- Entfall der Gebührenpflicht für Minderjährige in Verfahren mit Bezug zum Familienrecht
- Gebührenerleichterungen in sonstigen Pflegschafts- und familienrechtlichen Verfahren
- Beseitigung von Zweifelsfragen im Einbringungsverfahren
- Schaffung der Voraussetzungen für die gemeinsame Entrichtung der Eintragungsgebühren mit der Grunderwerbsteuer
Inkrafttreten
Inkrafttreten 1. Juli 2015
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz