Insolvenzrechtsänderungs-Begleitgesetz – beschlossene Änderungen
ACHTUNG: Sie befinden sich im Archiv "Gesetzliche Neuerungen"!
Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen NICHT die aktuelle Rechtslage wieder!
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Das Insolvenzrechtsänderungs-Begleitgesetz wurde am 27. Juli 2010 im Bundesgesetzblatt I Nr. 58/2010 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt I Nr. 58/2010 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Die zugrundeliegende Regierungsvorlage sowie deren Verlauf finden sich auf den Seiten des österreichischen Parlaments.
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" finden sich auf USP.gv.at.
Inhalt des Gesetzes
Aufgrund des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes 2010 (IRÄG 2010) ist ein Anpassungsbedarf in unzähligen Gesetzen notwendig, wie z.B. im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, im Einkommensteuergesetz 1988, im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch, im Firmenbuchgesetz, im Unternehmensgesetzbuch und bei vielen weiteren.
- Inkrafttreten
Inkrafttreten grundsätzlich 1. August 2010
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion