Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz – beschlossene Änderungen
ACHTUNG: Sie befinden sich im Archiv "Gesetzliche Neuerungen"!
Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen NICHT die aktuelle Rechtslage wieder!
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – beschlossene Änderungen
Apotheken, die Arzneispezialitäten neuverblistern, werden künftig überprüft. Das Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes geändert wird, wurde am 29. Juli 2011 im Bundesgesetzblatt I Nr. 71/2011 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt I Nr. 71/2011 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Die zugrunde liegende Regierungsvorlage sowie deren Verlauf finden sich auf den Seiten des österreichischen Parlaments.
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" finden sich auf USP.gv.at.
Inhalt des Gesetzes
Die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes lauten:
- Betriebsüberprüfungen von Apotheken, die Arzneispezialitäten neuverblistern
Bedienstete der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) werden künftig erforderlichenfalls als Sachverständige den Bezirksverwaltungsbehörden bei Betriebsüberprüfungen von Apotheken im Zusammenhang mit der Neuverblisterung von Arzneimitteln zur Verfügung gestellt. Dafür werden entsprechende Gebühren entrichtet. - Dienstabzeichen für Inspektoren im Rahmen des Arzneimittelvollzugs
Inspektorinnen/Inspektoren werden im Rahmen des Arzneimittelvollzugs ein Dienstabzeichen erhalten. - Parteistellung des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen
Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen erlangt in Strafverfahren vor den Bezirksverwaltungsbehörden bzw. den UVS in den einschlägigen Vollzugsmaterien (insbesondere Arzneimittel- und Medizinprodukterecht) Parteistellung. - Inkrafttreten
Inkrafttreten mit Kundmachung