Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch – beschlossene Änderungen
ACHTUNG: Sie befinden sich im Archiv "Gesetzliche Neuerungen"!
Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen NICHT die aktuelle Rechtslage wieder!
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – beschlossene Änderungen
Die für Arbeiter geltende Regelung zur Dienstverhinderung aus anderen wichtigen Verhinderungsgründen ist im Katastrophenfall nicht mehr durch Kollektivvertrag abdingbar. Das Bundesgesetz zur Änderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches wurde am 31. Juli 2013 im Bundesgesetzblatt I Nr. 145/2013 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt I Nr. 145/2013 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Der zugrunde liegende Initiativantrag sowie dessen Verlauf finden sich auf den Seiten des österreichischen Parlaments.
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" finden sich auf HELP.gv.at.
Inhalt des Gesetzes
Die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes lauten:
- Zwingende Regelung der Dienstverhinderung aus anderen wichtigen Gründen im Katastrophenfall für Arbeiter
Die für Arbeiter geltende Regelung zur Dienstverhinderung aus anderen wichtigen Verhinderungsgründen ist im Katastrophenfall nicht mehr durch Kollektivvertrag abänderbar. - Inkrafttreten
Inkrafttreten 1. Jänner 2014
Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für beide Geschlechter.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion