Gewerbeordnung ( IE-R-Novelle) – beschlossene Änderungen
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Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen NICHT die aktuelle Rechtslage wieder!
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – beschlossene Änderungen
Schwerpunkte der Gewerbeordnungsnovelle sind Änderungen im Bereich des gewerblichen Betriebsanlagenrechts und die Fortentwicklung der Regelung betreffend die periodische Selbstprüfung durch die Anlageninhaberin/den Anlageninhaber. Das Bundesgesetz zur Änderung der Gewerbeordnung 1994 wurde am 11. Juli 2013 im Bundesgesetzblatt I Nr. 125/2013 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt I Nr. 125/2013 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Die zugrunde liegende Regierungsvorlage sowie deren Verlauf finden sich auf den Seiten des österreichischen Parlaments.
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" finden sich auf USP.gv.at.
Inhalt des Gesetzes
Die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes lauten:
- Aufnahme der IE-R-Vorgaben betreffend die Festlegung von Emissionsgrenzwerten
Die Festlegung von Emissionsgrenzwerten unterliegt in Zukunft strengeren Vorgaben. Im Regelfall werden die in den BVT-Schlussfolgerungen enthaltenen mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionswerte herangezogen. - Regelmäßige Anpassung von IPPC-Anlagen an BVT-Schlussfolgerungen
Innerhalb von vier Jahren nach Veröffentlichung von neuen BVT-Schlussfolgerungen zur Haupttätigkeit von IPPC-Anlagen müssen die IPPC-Anlagen den darin beschriebenen Stand der Technik einhalten. - Neuregelung der Umweltinspektionen
Ausgehend von einer entsprechenden Risikoabschätzung muss jede IPPC-Anlage in Intervallen von ein bis drei Jahren einer Vor-Ort-Besichtigung unterzogen werden. Darüber hinaus werden anlassbezogene Vor-Ort-Besichtigungen (z.B. bei Beschwerden wegen ernsthafter Umweltbeeinträchtigung) vorgesehen. - Wiederkehrende Selbstprüfung durch den Anlageninhaber
Die Regelung betrifft alle Arten genehmigter gewerblicher Betriebsanlagen; die Änderungen bringen eine Erleichterung des vor allem in Zusammenhang mit Umweltinspektionen erforderlichen Zusammenwirkens von Behörden und Unternehmen. - Begleitpaket Gastgewerbe
Vor kurzem wurde das das Gastgewerbe betreffende gewerberechtliche System umgestellt. Mit dem "Begleitpaket" erfolgt eine entsprechende Feinabstimmung. Mit der Festlegung einer dem tatsächlichen Gefahrenpotential Rechnung tragenden Mengenschwelle für Schweröle in der Seveso III – Richtlinie wird auf chemikalienrechtliche Entwicklungen auf EU-Ebene reagiert. Die übrigen Regelungen der Seveso III – Richtlinie müssen erst bis Ende Mai 2015 umgesetzt werden. - Grundlage
Richtlinie 2010/75/EU, Richtlinie 2012/18/EU - Inkrafttreten
Inkrafttreten mit Kundmachung (IE-R – Regelungen), mit 1. August 2013 (Begleitpaket Gastgewerbe), mit 14. Februar 2014 (Seveso III) und mit 1. Jänner 2015 (Fortentwicklung Selbstprüfung)