Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 – beschlossene Änderungen
Achtung
Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen nicht die aktuelle Rechtslage wieder.
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – beschlossene Änderungen
Es kommt zu umfassenden Änderungen im innerstaatlichen Datenschutzrecht. Ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert, das Datenschutzgesetz erlassen und das Datenschutzgesetz 2000 aufgehoben wird, wurde am 31. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt I Nr. 120/2017 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt I Nr. 120/2017 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Die zugrunde liegende Regierungsvorlage sowie deren Verlauf finden sich auf den Seiten des österreichischen Parlaments.
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" finden sich auf HELP.gv.at.
Inhalt des Gesetzes
Die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes lauten:
Ziele
- Durchführung der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. Nr. L 119 vom 4. Mai 2016 S. 1 (DSGVO)
- Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates, ABl. Nr. L 119 vom 4. Mai 2016 S. 89
- Einheitliche Kompetenz in den allgemeinen Angelegenheiten des Schutzes personenbezogener Daten
- Angepasstes Grundrecht auf Datenschutz
- Regelung von Datenverarbeitungen zu spezifischen Zwecken
- Regelung der Bildverarbeitung
Inhalt
- Erlassung eines neuen Datenschutzgesetzes (DSG)
- Schaffung einer Kompetenzbestimmung
- Schaffung eines neuen Grundrechts auf Datenschutz
- Schaffung von Regelungen zu Datenverarbeitungen zu spezifischen Zwecken
- Schaffung von Regelungen zur Bildverarbeitung
Inkrafttreten
- Inkrafttreten am 25. Mai 2018
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt