Genehmigung der Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft u.a. – beschlossene Änderungen
Achtung
Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen nicht die aktuelle Rechtslage wieder.
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – beschlossene Änderungen
Zur Sicherung von Unternehmensstandorten und zur Schaffung neuer Beschäftigungsverhältnisse wird ein Beschäftigungsbonus eingeführt. Das Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft genehmigt wird sowie das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz u.a. geändert werden, wurde am 14. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt I Nr. 83/2017 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt I Nr. 83/2017 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Die zugrunde liegende Regierungsvorlage sowie deren Verlauf finden sich auf den Seiten des österreichischen Parlaments.
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" finden sich auf USP.gv.at.
Inhalt des Gesetzes
Die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes lauten:
Ziele
- Sicherung von Unternehmensstandorten und Betriebsstätten
- Unterstützung zur Schaffung zusätzlicher Beschäftigungsverhältnisse
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:
- Beschluss des Bundesgesetzes, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft genehmigt wird
- Änderung des Austria Wirtschaftsservice-Gesetzes
- Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988
Inkrafttreten
- Inkrafttreten 1. Juli 2017