Mittelstandsfinanzierungsgesellschaftengesetz 2017 (MiFiGG 2017) – beschlossene Änderungen
Achtung
Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen nicht die aktuelle Rechtslage wieder.
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – beschlossene Änderungen
Die Rahmenbedingungen für Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften werden verbessert. Das Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz u.a. geändert werden (Mittelstandsfinanzierungsgesellschaftengesetz 2017, kurz MiFiGG 2017), wurde am 26. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt I Nr. 106/2017 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt I Nr. 106/2017 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Der zugrunde liegende Initiativantrag sowie dessen Verlauf finden sich auf den Seiten des österreichischen Parlaments.
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" finden sich auf USP.gv.at.
Inhalt des Gesetzes
Die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes lauten:
Ziele
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften im europäischen Vergleich
- Schaffung attraktiver Rahmenbedingungen für Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften
- Schaffung attraktiver Rahmenbedingungen für Investoren
- Rechtssicherheit und klare Rahmenbedingungen für Risikokapital
Inhalt
- Befreiung der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften im Finanzierungsbereich von der KÖSt-Pflicht auf Veräußerungsgewinne
- Ausdehnung des Investitionsvolumens
- Rückerstattung der Kapitalertragsteuer (KESt) an Anteilseigner
- Senkung Mindestinvestitionssumme
Inkrafttreten
- Inkrafttreten überwiegend am ersten Tag des zweitfolgenden Monats nach der Nichtuntersagung durch die Europäische Kommission
Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für beide Geschlechter.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion