Berufsausbildungsgesetz – beschlossene Änderungen
ACHTUNG: Sie befinden sich im Archiv "Gesetzliche Neuerungen"!
Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen NICHT die aktuelle Rechtslage wieder!
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Das Bundesgesetz zur Änderung des Berufsausbildungsgesetzes wurde am 15. Juni 2010 im Bundesgesetzblatt I Nr. 40/2010 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt I Nr. 40/2010 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).Die zugrundeliegende Regierungsvorlage sowie deren Verlauf findet sich auf den Seiten des österreichischen Parlaments.
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" finden sich auf USP.gv.at.
Inhalt des Gesetzes
Die wesentlichen Eckpunkte dieses Gesetzes lauten:
- Neuformulierung der Integrativen Berufsausbildung
Bei der Integrativen Berufsausbildung werden administrative Vereinfachungen vorgenommen. Gesetzlich wird klargestellt, dass Integrative Berufsausbildung mit reduziertem Tages- oder Wochenstundenaufwand erforderlichenfalls vereinbart werden kann. - Schaffung einer neuen Interessenvertretung für Jugendliche
In überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen wird eine gesetzliche Interessenvertretung für Jugendliche geschaffen. Aus dem Kreis der an einem Standort Auszubildenden wird mindestens eine Person zum Vertrauensrat gewählt werden. - Verlängerung der Zeit der Teilnahme an internationalen Ausbildungsprogrammen
Die Möglichkeit, Ausbildungszeiten im Ausland auf die Lehrzeit anzurechnen, wird auf maximal sechs Monate pro Lehrjahr ausgedehnt. - Inkrafttreten
Inkrafttreten der Änderungen 1. Juli 2010
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion