Verordnung Änderung der Altfahrzeugeverordnung – erlassene Änderungen
ACHTUNG: Sie befinden sich im Archiv "Gesetzliche Neuerungen"!
Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen NICHT die aktuelle Rechtslage wieder!
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Die Verordnung über die Änderung der Altfahrzeugeverordnung wurde am 16. Juni 2010 im Bundesgesetzblatt II Nr. 179/2010 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt II Nr. 179/2010 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" bzw. zum Begriff "Verordnung" finden sich auf USP.gv.at.
Inhalt der Verordnung
Die wesentlichen Eckpunkte dieser Verordnung lauten:
- Verwertung von Altfahrzeugen
Herstellerinnen/Hersteller, Importeurinnen/Importeure und Behandlerinnen/Behandler von Altfahrzeugen haben sicherzustellen, dass sämtliche zurückgenommene Altfahrzeuge spätestens bis zum Ende des auf die Rücknahme folgenden Kalenderjahres einer Behandlung in einer Shredderanlage zugeführt werden. - Inkrafttreten
Inkrafttreten mit Kundmachung.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion