2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung – erlassene Änderungen
ACHTUNG: Sie befinden sich im Archiv "Gesetzliche Neuerungen"!
Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen NICHT die aktuelle Rechtslage wieder!
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – erlassene Änderungen
Der Europäische Feuerwaffenpass kann künftig direkt aus dem Zentralen Waffenregister ausgestellt werden. Die Verordnung, mit der die 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung geändert wird, wurde am 30. Juni 2014 im Bundesgesetzblatt II Nr. 166/2014 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt II Nr. 166/2014 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" bzw. zum Begriff "Verordnung" finden sich auf HELP.gv.at.
Inhalt der Verordnung
Die wesentlichen Eckpunkte der Verordnung lauten:
Ziel
- Neugestaltung des Europäischen Feuerwaffenpasses
Inhalt
- Zur-Verfügung-Stellen eines entsprechend adaptierten Formulars
- Ausstellung des Europäischen Feuerwaffenpasses direkt aus dem Zentralen Waffenregister
Inkrafttreten
- Inkrafttreten 1. Juli 2014
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion