Maß- und Eichgesetz – Novelle 2017 – beschlossene Änderungen
Achtung
Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen nicht die aktuelle Rechtslage wieder.
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – beschlossene Änderungen
Im Bereich der Eichung von Messgeräten wird die Verwaltung vereinfacht und werden Kosten gespart. Das Bundesgesetz, mit dem das Maß- und Eichgesetz geändert wird, wurde am 19. Juni 2017 im Bundesgesetzblatt I Nr. 72/2017 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt I Nr. 72/2017 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Die zugrunde liegende Regierungsvorlage sowie deren Verlauf finden sich auf den Seiten des österreichischen Parlaments.
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" finden sich auf USP.gv.at.
Inhalt des Gesetzes
Die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes lauten:
Ziel
- Verwaltungsvereinfachung und Kosteneinsparung im Bereich der Eichung von Messgeräten
Inhalt
- Streichung der Eichpflicht bei bestimmten Messgeräten
- Streichung der Nacheichpflicht bei bestimmten Messgeräten
- Verlängerung von Nacheichfristen (Kontrollintervalle) bei bestimmten Messgeräten
Inkrafttreten
- Inkrafttreten überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt