Lkw-Fahrverbotskalender 2013 – erlassene Änderungen
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Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen NICHT die aktuelle Rechtslage wieder!
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – erlassene Änderungen
Die Fahrverbote für Lastkraftwagen (Lkw) im Jahr 2013 wurden erlassen. Der Lkw-Fahrverbotskalender 2013 wurde am 22. März 2013 im Bundesgesetzblatt II Nr. 80/2013 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt II Nr. 80/2013 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" bzw. zum Begriff "Verordnung" finden sich auf HELP.gv.at.
Inhalt der Verordnung
Die wesentlichen Eckpunkte der Verordnung lauten:
- Fahrverbote für Lastkraftwagen
Das generelle Fahrverbot von Lastkraftwagen (Lkw) mit Anhängern an Samstagen von 15:00 bis 24:00 Uhr und an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 00:00 bis 22:00 Uhr, wenn das höchste zulässige Gesamtgewicht des Lkw oder des Anhängers mehr als 3,5 t beträgt, wird zu bestimmten Zeiten ausgedehnt. Für Lkw oder Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t sowie für Lkw mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, gelten folgende Fahrverbote:
LKW-Fahrverbotskalender Tag Uhrzeit Betroffene Straßen Zusätzliche Information Freitag, 29. März 2013 00:00 bis 22:00 Uhr Inntalautobahn A 12 Ziel der Fahrt liegt in Deutschland oder wird über Deutschland erreicht Freitag, 29. März 2013 00:00 bis 22:00 Uhr Brennerautobahn A 13 Ziel der Fahrt liegt in Deutschland oder wird über Deutschland erreicht Freitag, 29. März 2013 16:00 bis 22:00 Uhr Inntalautobahn A 12 Ziel der Fahrt liegt in Italien oder wird über Italien erreicht Freitag, 29. Mai 2013 16:00 bis 22:00 Uhr Brennerautobahn A 13 Ziel der Fahrt liegt in Italien oder wird über Italien erreicht Samstag, 30. März 2013 10:00 bis 15:00 Uhr Inntalautobahn A 12 Ziel der Fahrt liegt in Italien oder wird über Italien erreicht Samstag, 30. März 2013 10:00 bis 15:00 Uhr Brennerautobahn A 13 Ziel der Fahrt liegt in Italien oder wird über Italien erreicht Donnerstag, 25. April 2013 10:00 bis 22:00 Uhr Inntalautobahn A 12 Ziel der Fahrt liegt in Italien oder wird über Italien erreicht Donnerstag, 25. April 2013 10:00 bis 22:00 Uhr Brennerautobahn A 13 Ziel der Fahrt liegt in Italien oder wird über Italien erreicht alle Samstage von 29. Juni 2013 bis einschließlich 31. August 2013 08:00 bis 15:00 Uhr Ost Autobahn A 4 (von der Anschlussstelle Schwechat bis zur Staatsgrenze Nickelsdorf) Ausgenommen sind Ziel- und Quellverkehre nach und aus den Bezirken Neusiedl am See, Eisenstadt, Eisenstadt-Umgebung, Rust, Mattersburg, Bruck an der Leitha, Gänserndorf und Wien Umgebung; ebenfalls ausgenommen sind Fahrten mit Leerfahrzeugen bis 10:00 Uhr bis zum Wohnsitz der Lenkerin/des Lenkers, Firmensitz etc. alle Samstage von 6. Juli 2013 bis einschließlich 27. Juli 2013 09:00 bis 15:00 Uhr Inntalautobahn A 12 Ziel der Fahrt liegt in Italien oder wird über Italien erreicht alle Samstage von 6. Juli 2013 bis einschließlich 27. Juli 2013 09:00 bis 15:00 Uhr Brennerautobahn A 13 Ziel der Fahrt liegt in Italien oder wird über Italien erreicht alle Samstage von 6. Juli 2013 bis einschließlich 31. August 2013 08:00 bis 15:00 Uhr Loferer Straße B 178 von Lofer bis Wörgl Ausgenommen sind Fahrten mit Leerfahrzeugen bis 10:00 Uhr bis zum Wohnsitz der Lenkerin/des Lenkers, Firmensitz etc. alle Samstage von 6. Juli 2013 bis einschließlich 31. August 2013 08:00 bis 15:00 Uhr Ennstalstraße B 320 beginnend bei Straßenkilometer 4,500 Ausgenommen sind Fahrten mit Leerfahrzeugen bis 10:00 Uhr bis zum Wohnsitz der Lenkerin/des Lenkers, Firmensitz etc. alle Samstage von 6. Juli 2013 bis einschließlich 31. August 2013 08:00 bis 15:00 Uhr Seefelder Straße B 177 Ausgenommen sind Fahrten mit Leerfahrzeugen bis 10:00 Uhr bis zum Wohnsitz der Lenkerin/des Lenkers, Firmensitz etc. alle Samstage von 6. Juli 2013 bis einschließlich 31. August 2013 08:00 bis 15:00 Uhr Fernpassstraße B 179 von Nassereith bis Biberwier Ausgenommen sind Fahrten mit Leerfahrzeugen bis 10:00 Uhr bis zum Wohnsitz der Lenkerin/des Lenkers, Firmensitz etc. alle Samstage von 6. Juli 2013 bis einschließlich 31. August 2013 08:00 bis 15:00 Uhr Achensee Straße B 181 Ausgenommen sind Fahrten mit Leerfahrzeugen bis 10:00 Uhr bis zum Wohnsitz der Lenkerin/des Lenkers, Firmensitz etc. Freitag, 2. August 2013 18:00 bis 24:00 Uhr Inntalautobahn A 12 Ziel der Fahrt liegt in Italien oder wird über Italien erreicht Freitag, 2. August 2013 18:00 bis 24:00 Uhr Brennerautobahn A 13 Ziel der Fahrt liegt in Italien oder wird über Italien erreicht Samstag, 3. August 2013 00:00 bis 15:00 Uhr Inntalautobahn A 12 Ziel der Fahrt liegt in Italien oder wird über Italien erreicht Samstag, 3. August 2013 00:00 bis 15:00 Uhr Brennerautobahn A 13 Ziel der Fahrt liegt in Italien oder wird über Italien erreicht Freitag, 9. August 2013 16:00 bis 23:00 Uhr Inntalautobahn A 12 Ziel der Fahrt liegt in Italien oder wird über Italien erreicht Freitag, 9. August 2013 16:00 bis 23:00 Uhr Brennerautobahn A 13 Ziel der Fahrt liegt in Italien oder wird über Italien erreicht alle Samstage von 10. August 2013 bis einschließlich 31. August 2013 09:00 bis 15:00 Uhr Inntalautobahn A 12 Ziel der Fahrt liegt in Italien oder wird über Italien erreicht alle Samstage von 10. August 2013 bis einschließlich 31. August 2013 09:00 bis 15:00 Uhr Brennerautobahn A 13 Ziel der Fahrt liegt in Italien oder wird über Italien erreicht Donnerstag, 3. Oktober 2013 00:00 bis 22:00 Uhr Inntalautobahn A 12 Ziel der Fahrt liegt in Deutschland oder wird über Deutschland erreicht Donnerstag, 3. Oktober 2013 00:00 bis 22:00 Uhr Brennerautobahn A 13 Ziel der Fahrt liegt in Deutschland oder wird über Deutschland erreicht Samstag, 21. Dezember 2013 10:00 bis 15:00 Uhr Inntalautobahn A 12 Ziel der Fahrt liegt in Italien oder wird über Italien erreicht Samstag, 21. Dezember 2013 10:00 bis 15:00 Uhr Brennerautobahn A 13 Ziel der Fahrt liegt in Italien oder wird über Italien erreicht - Ausnahmen von den oben genannten Fahrverboten
- Fahrten zu folgenden Zwecken sind von den genannten Fahrverboten ausgenommen:
- Beförderung von Schlacht- oder Stechvieh
- Beförderung von periodischen Druckwerken
- Getränkeversorgung in Ausflugsgebieten
- unaufschiebbare Belieferung von Tankstellen, gastronomischen Betrieben und Veranstaltungen
- Reparaturen an Kühlanlagen
- Abschleppdienst
- Pannenhilfe
- Einsätze bei Katastrophenfällen
- Einsätze der medizinischen Versorgung
- Einsätze von Fahrzeugen des Straßenerhalters oder von Fahrzeugen in dessen Auftrag zur Aufrechterhaltung des Straßenverkehrs
- Straßen- oder Bahnbau
- Einsätze von Fahrzeugen des öffentlichen Sicherheitsdienstes
- Einsätze der Feuerwehr
- Einsätze der Müllabfuhr
- Einsätze zur Entsorgung von Abfällen und dem Betrieb von Kläranlagen
- Einsätze von Fahrzeugen eines Linienverkehrsunternehmers
- Transporte von frischem Obst, Gemüse, Milchprodukten, Eiern, Fleisch, Fisch, Back- und Konditorwaren, Kräutern, etc. inklusive Frachtbrief bzw. Ladeliste
- Fahrten des Bundesheeres oder ausländischer Truppen
- Hilfstransporte anerkannter Organisationen
- Fahrten im kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße, wenn dies durch ein bestimmtes, mitzuführendes Dokument (CIM/UIRR-Vertrag) nachgewiesen werden kann.
- Fahrten zu folgenden Zwecken sind von den genannten Fahrverboten ausgenommen:
- Inkrafttreten
Inkrafttreten mit Kundmachung
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion